Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Das Bau- und Architektenrecht setzt sich aus dem zivilrechtlich geprägtem privaten Baurecht und dem verwaltungsrechtlich geprägtem öffentlichen Baurecht zusammen. Beide Rechtsgebiete sind völlig getrennt voneinander zu betrachten und unterteilen sich wiederum in eine Vielzahl einzelner Rechtsgebiete. Ein umfangreiches Teilgebiet des privaten Baurechts ist z.B. das Architekten- und Ingenieurrecht.
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